Mitarbeiter prüft Bewerbungsunterlagen am Schreibtisch

Bewer­ber­qua­li­tät

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Der KPI “Bewer­ber­qua­li­tät” beschreibt die Über­ein­stim­mung der Qua­li­fi­ka­tio­nen und Fähig­kei­ten eines Bewer­bers mit den Anfor­de­run­gen einer aus­ge­schrie­be­nen Stel­le. Die­ser KPI hilft Unter­neh­men zu bewer­ten, ob die Bewer­bun­gen, die sie erhal­ten, den Bedürf­nis­sen und Stan­dards ent­spre­chen, die für die offe­ne Posi­ti­on erfor­der­lich sind.

Die Mes­sung der Bewer­ber­qua­li­tät kann auf ver­schie­de­ne Wei­sen erfol­gen:

  1. Qua­li­fi­ka­ti­ons­ab­gleich: Über­prü­fen Sie die Bewer­bungs­un­ter­la­gen, ins­be­son­de­re den Lebens­lauf und das Anschrei­ben, auf die im Stel­len­an­ge­bot ange­ge­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen und Fähig­kei­ten. Mes­sen Sie, inwie­weit die Bewer­ber die­se Anfor­de­run­gen erfül­len.
  2. Inter­view­be­wer­tung: Wäh­rend des Vor­stel­lungs­ge­sprächs kön­nen Sie die Qua­li­fi­ka­tio­nen und Fähig­kei­ten eines Bewer­bers anhand von Fra­gen und Auf­ga­ben bewer­ten. Ver­glei­chen Sie die Ant­wor­ten und die Leis­tung des Bewer­bers mit den Anfor­de­run­gen der Posi­ti­on.
  3. Refe­ren­zen: Kon­tak­tie­ren Sie die ange­ge­be­nen Refe­ren­zen und erkun­di­gen Sie sich nach der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung des Bewer­bers.
  4. Bewer­ber­be­wer­tung: Legen Sie vor der Aus­wahl­ent­schei­dung spe­zi­fi­sche Bewer­tungs­kri­te­ri­en fest und bewer­ten Sie jeden Bewer­ber anhand die­ser Kri­te­ri­en. Dies kann bei­spiels­wei­se eine Punk­te­ska­la für ver­schie­de­ne Qua­li­fi­ka­tio­nen und Fähig­kei­ten sein.
  5. Leis­tungs­in­di­ka­to­ren: Berück­sich­ti­gen Sie die spä­te­re Leis­tung des Mit­ar­bei­ters, um zu beur­tei­len, ob die Bewer­ber­qua­li­tät hoch war. Wenn der aus­ge­wähl­te Bewer­ber erfolg­reich in sei­ner Posi­ti­on ist, kann dies auf eine gute Bewer­ber­qua­li­tät hin­wei­sen.

Die Mes­sung der Bewer­ber­qua­li­tät erfor­dert eine kla­re Defi­ni­ti­on der Qua­li­fi­ka­ti­ons- und Fähig­keits­an­for­de­run­gen für die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le sowie eine sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung der Bewer­bungs­un­ter­la­gen und Inter­views. Die Ver­wen­dung von stan­dar­di­sier­ten Bewer­tungs­me­tho­den und ‑kri­te­ri­en kann dabei hel­fen, eine objek­ti­ve Bewer­tung der Bewer­ber­qua­li­tät sicher­zu­stel­len.

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